Deutsch English Magyar
Bikerun Logo
Info 1
Info 2
Info 3
Info 4
Info 5
Info 6
Info 7
Info 8
Info 9

Reisebestimmungen

Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen für die Einreise, während des Aufenthaltes und für die Ausreise grundsätzlich einen gültigen Reisepass (Passpflicht). Auch bei Reisen eines Staatsangehörigen eines Schengenstaates in andere Schengenstaaten ist ein gültiges Reisedokument mitzuführen. EU-Bürger erfüllen die Passpflicht in den Mitgliedsstaaten auch mit einem gültigen Personalausweis.


Mitzuführende Dokumente

Der Lenker hat in Österreich den Führerschein (amtliches Dokument über Lenkberechtigung) sowie, den Zulassungsschein bzw. die Zulassungsbescheinigung bei Fahrten ständig mitzuführen, und den Organen der öffentlichen Sicherheit auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.

Bescheide über Typenänderungen, Ausnahme- und Einzelgenehmigungen sowie für legalisierte Austausch- oder Nachrüstanlagen (Schalldämpfer etc.) schriftliche Nachweise über deren Typisierung in Österreich oder deren EU-Genehmigungsverfahren sind mitzuführen.

Bei Unfällen ist zur Schadensregulierung eine Kundenkarte der Haftpflichtversicherung mit Polizzennummer zweckdienlich. Die grüne Versicherungskarte ist für EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr vorgeschrieben, die Mitnahme aber bei allfälliger Schadensabwicklung empfehlenswert.

Straf- bzw. Organmandate können österreichweit in bar oder mittels Kreditkarte (Bankomatfunktion) sofort bezahlt werden. Eine nachfolgende Anzeige ist in Regel teurer.


Mautpflicht & Vignette

In Österreich sind Autobahnen und Schnellstraßen vignettenpflichtig. Die Vignettenpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 t. Von diesen Fahrzeugen gezogene Anhänger sind nicht gebührenpflichtig.

Motorrad Jahresvignette:€ 30,40 
Motorrad 2-Monatsvignette:€ 11,50
Motorrad 10-Tagesvignette:€ 4,50

Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades anzubringen. Nicht geklebte (nur mitgeführte) Vignetten sind ungültig. Bereits geklebte Vignetten werden durch Ablösen ungültig.

Den unteren Vignettenabschnitt gut aufbewahren, die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis!

Die Vignette sollte bereits beim Grenzübertritt ordnungsgemäß angebracht werden. Vignetten sollten an den Autobahngrenzübergängen nach Österreich, aber auch bei den letzten Tankstellen vor der Grenze erhältlich sein.

Auch die Abstell- und Bewegungsflächen im Bereich jener Raststätten, Tankstellen, Motels, etc. an den Autobahnen, die über die Bundesstraßen ohne Mautvignette befahren werden können, sind vignettenpflichtig! Wer diese Bereiche ohne gültige Mautvignette befährt bzw. dort parkt, muss mit einer Bestrafung rechnen.


Tempolimits

In Österreich gilt in Ortsgebieten generell eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, wobei man trotz Tempolimits angewiesen ist, je nach Sichtverhältnis, Witterung und Straßenzustand das Tempo gegebenenfalls geringer zu wählen. Außerhalb von Ortsgebieten gelten auf Bundes- und Landesstrassen sowie auf den Schnellstraßen 100 km/h als Höchstgeschwindigkeit. Auf Schnellstraßen kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch stellenweise durch entsprechende Beschilderung auf 130 km/h heraufgesetzt sein. Auf den ebenfalls mautpflichtigen Autobahnen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit, wenn nicht anders beschildert, 130 km/h. Geschwindigkeitskontrollen werden auf Autobahnen häufig in Baustellenbereichen durchgeführt.


Section Control

Es handelt sich um eine Anlage zur Überwachung der Geschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke. Das heißt im Unterschied zu herkömmlichen Radaranlagen werden nicht Geschwindigkeitsspitzen erfasst, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit einer bestimmten Strecke ermittelt. Eine Section Control befindet sich auf der A2 in Niederösterreich zwischen Edlitz und Grimmenstein (Kilometer 73,5 bis 67,0) in Fahrtrichtung Wien, also in unmittelbarer Nähe des Bike Run Camps. Wer also das Camp auf der A2 in Richtung Wien verlässt sollte in diesen Abschnitt besonders genau die Geschwindigkeitsbegrenzung beachten!

Die Section Control wird durch eine sehr kleine, weiße Tafel, auf der eine Kamera abgebildet ist, und den Worten „Section Control“ darunter angekündigt. Das Ende der Kontrollstrecke wird durch eine weiße Tafel, auf der eine Kamera rot durchgestrichen ist, angezeigt.

Eine weitere stationäre Section Control gibt es in Wien auf der A22 (Kaisermühlentunnel).


Sturzhelm-Pflicht

Lenker und Beifahrer eines Motorrades, Mopeds, Mofas, Trikes etc. sind zum Tragen eines Sturzhelmes verpflichtet. Wer der Sturzhelmtragepflicht nicht nachkommt, muss mit einer Geldstrafe an Ort und Stelle (Organmandat) in der Höhe von 21,- Euro rechnen. Zahlt man die Strafe nicht sofort, kann eine nachfolgende Anzeige bis zu 72,- Euro kosten.

Sind Lenker bzw. Beifahrer eines Motorrades bei einem Unfall verletzt worden, muss bei Missachtung der Helmpflicht mit einer Minderung des Schmerzensgeldes von bis zu 25 Prozent gerechnet werden. Die Kürzung betrifft allerdings nur jenen Teil des Schmerzensgeldes, der sich auf die durch die Nichtverwendung des Sturzhelmes eingetretenen schweren Verletzungen bezieht.


Warnkleidung

In Österreich wird die Mitnahme einer geeigneten, entsprechenden Warnkleidung mit weiß retro-reflektierenden Streifen empfohlen, und diese Warnkleidung im Falle einer Panne auf einer Autobahn oder Autostraße zu tragen. In Ungarn müssen Motorradfahrer Warnwesten mitführen.


Licht am Tag

Bei Motorrädern ist auch während des Fahrens am Tage stets Abblendlicht (weiß) zu verwenden; Fahren mit Fernlicht (Weitstrahler) ist tagsüber verboten!


Vorbeifahren bei stehenden Kolonnen

Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten werden, so dürfen später ankommende Motorräder neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden.


Notrufnummern

Internationaler Notruf112
Feuerwehr122
Polizei133
Rettung144
ÖAMTC120
ARBÖ123


© 2010 LMC Vienna - Impressum